Wie sieht es bei einem Wechsel in die neue FPO mit dem Bafög-Anrecht aus?
Prinzipiell ist für Auskünfte zum Bafög-Anrecht Ihr Bafög-Amt zuständig. Vor einem Wechsel empfiehlt sich daher, die Sachlage mit dem Amt zu klären. Prüfen Sie bitte auch, welche zentralen Beratungsstellen der FAU, die mit diesem Thema sicherlich mehr Erfahrung haben, Ihnen möglicherweise weiterhelfen kann.
Auch wenn wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben können, könnte Ihre Anfrage zum Beispiel enthalten: „Ich beabsichtige, innerhalb meines bisherigen Studiengangs [Platzhalter für Bezeichnung] in eine neue Fachprüfungsordnung zu wechseln, ohne den Studiengang selbst zu ändern, und bitte um Einschätzung, ob dies im Sinne des BAföG als Studiengangswechsel gewertet wird.“